Räumung | Haushaltsauflösung | Antiquitäten | Entrümpelung | Ankauf - Schwäbisch-Gmünd

Räumungen für Schwäbisch-Gmünd - wir helfen Ihnen schnell und zuverlässig!

Sie suchen einen zuverlässigen Partner für Räumungen für Schwäbisch-Gmünd? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir bieten Ihnen eine kompetente und professionelle Hilfe bei der Entrümpelung Ihrer Wohnung oder Ihres Geschäfts. Unsere Mitarbeiter machen sich umgehend an die Arbeit und bringen Ordnung in Ihr Leben. Sie können sich dann wieder auf das Wesentliche konzentrieren und freuen sich über mehr Platz.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir bieten Ihnen folgende Leistungen an:

  • Entrümpelung von Wohnungen: Wir räumen Ihre ganze Wohnung aus und bringen Ordnung ins Chaos. Dabei nehmen wir alle möglichen Gegenstände mit, die Sie nicht mehr brauchen oder wegwerfen wollen. Das können alte Möbel, Kisten voller Papier oder anderer Abfall sein. Auch größere Gegenstände wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Fernseher nehmen wir mit.
  • Entrümpelung von Geschäften: Auch bei der Räumung von Geschäften ist unser Team gefragt. Wir entfernen alle alten Regale, Schränke und andere Einrichtungsgegenstände. Auch hier geht alles weg, was Sie nicht mehr brauchen oder wegwerfen wollen.
  • Entsorgung von Sperrmüll: Sperrmüll ist ein Sammelbegriff für alle möglichen Gegenstände, die nicht mehr verwendet oder gebraucht werden sollten. Dazu gehören zum Beispiel alte Möbel, Kisten voller Papier oder anderer Abfall. Auch größere Gegenstände wie zum Beispiel Waschmaschinen oder Fernseher nehmen wir mit.

Unsere Mitarbeiter nehmen den Müll mit und bringen ihn zur Deponie. Dort wird er entsorgt und verwertet.

Für welche Arten von Räumungsarbeiten engagieren Sie sich?

Wir bieten unseren Kunden verschiedene Arten von Räumungsarbeiten an.

Antwort: Eine Räumung besteht darin, einem Mieter aufgrund von Zahlungsrückstand oder anderen Gründen, die es dem Vermieter ermöglichen, Eigentum auf rechtmäßige Weise zu übernehmen, zu kündigen.

Antwort: In der Regel dauert eine Räumung etwa vier Wochen.

Antwort: Die Entscheidung obliegt dem zuständigen Gerichtshof in jedem Bundesland.

Antwort: Der Vermieter muss einen Antrag bei Gericht stellen und, wenn erhärtet, wird der Richter einen Räumungsbefehl erlassen.

Antwort: In manchen Bundesländern kann der Vermieter einen sogenannten Eiligen Räumungsbefehl beantragen, um den Prozess zu beschleunigen.

Antwort: Nein, der Mieter muss nur Tag und Uhrzeit der Räumnung mitteilen und die Kosten müssen durch den Vermieter bezahlt werden.

Antwort: Ja, dann allerdings nur, wenn es eine spezielle Genehmigung des Vermieters gibt und unter strenge Sicherheitsvorkehrungen.

Antwort: Es obliegt dem Vermieter, dieses Eigentum zu bewahren oder zu entsorgen. Laut Gesetz hat der Mieter jedoch Anspruch auf eine angemessene Frist, um sein Eigentum abzuholen.

Antwort: Nein, nur das Personal der Räumungsfirma darf anwesend sein.

Antwort: Der Vermieter erhält den vollen Zugang zu seinem Grundstück und alle übrigen Forderungen und Ansprüche der Mieter bleiben bestehen.