Antwort: Eine Räumung besteht darin, einem Mieter aufgrund von Zahlungsrückstand oder anderen Gründen, die es dem Vermieter ermöglichen, Eigentum auf rechtmäßige Weise zu übernehmen, zu kündigen.
Antwort: In der Regel dauert eine Räumung etwa vier Wochen.
Antwort: Die Entscheidung obliegt dem zuständigen Gerichtshof in jedem Bundesland.
Antwort: Der Vermieter muss einen Antrag bei Gericht stellen und, wenn erhärtet, wird der Richter einen Räumungsbefehl erlassen.
Antwort: In manchen Bundesländern kann der Vermieter einen sogenannten Eiligen Räumungsbefehl beantragen, um den Prozess zu beschleunigen.
Antwort: Nein, der Mieter muss nur Tag und Uhrzeit der Räumnung mitteilen und die Kosten müssen durch den Vermieter bezahlt werden.
Antwort: Ja, dann allerdings nur, wenn es eine spezielle Genehmigung des Vermieters gibt und unter strenge Sicherheitsvorkehrungen.
Antwort: Es obliegt dem Vermieter, dieses Eigentum zu bewahren oder zu entsorgen. Laut Gesetz hat der Mieter jedoch Anspruch auf eine angemessene Frist, um sein Eigentum abzuholen.
Antwort: Nein, nur das Personal der Räumungsfirma darf anwesend sein.
Antwort: Der Vermieter erhält den vollen Zugang zu seinem Grundstück und alle übrigen Forderungen und Ansprüche der Mieter bleiben bestehen.