Eine Räumung ist ein Verfahren aus dem Zivilgesetzbuch, durch das ein Mieter zur freiwilligen oder gerichtlichen Räumung seiner Wohnung verpflichtet wird.
Ja, es gibt gerichtlich angeordnete und freiwillige Räumungen.
Gründe für eine gerichtliche Räumung können Nichtzahlung der Miete, Zuwiderhandlung gegen das Mietrecht, schwerer Missbrauch der Mietsache oder Besitzloswerden einer Mietimmobilie wegen Eigentumswechsel sein.
Das Räumungsverfahren wird durch den Vermieter beim zuständigen Amtsgericht eingeleitet, indem er ein Formular ausfüllt und angibt, worin die Räumung besteht.
Ja, wenn man als Mieter meint, dass die Räumung ungerechtfertigt ist, kann man eine Gegeneinrede einlegen.
Nachdem die Gegeneinrede eingereicht wurde, muss das Amtsgericht ein Urteil fällen und den Grund für die Räumung ermitteln. Aber es kann auch zu einer Schlichtung kommen, in der jede Partei ihre Forderungen und Interessen besprechen kann.
Es gibt die Möglichkeit, mit dem Vermieter einen freiwilligen Abstandsvertrag abzuschließen, um eine Mieterhöhung oder Kündigung aufgrund von Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Vor der tatsächlichen Räumung muss der Mieter alle Steuern und Gebühren bezahlen, die sich durch die Miete ergeben und alle Besitzstücke ordnungsgemäß entfernen.
Normalerweise hat man 14 Tage Zeit, um sich von der Wohnung zu räumen, aber dieser Zeitrahmen kann niedriger oder höher sein, je nachdem, ob die Räumung von einem Gericht angeordnet oder freiwillig erfolgt.