In jedem Fall sollten Sie sich mit dem Mietrecht vertraut machen. Stellen Sie sicher, dass von Ihnen gefordert wird, was in Ihrem Mietvertrag vereinbart ist. Wenn Ihr Vermieter Sie zur Räumung des Mietobjekts auffordert, empfielt es sich, die Situation umgehend zu verhandeln oder rechtlichen Rat einzuholen.
Es ist sinnvoll, einen rechtlich versierten Anwalt zur Beratung hinzuzuziehen und sich einen Überblick über die Rechtslage verschaffen. Abhängig von der jeweiligen Situation können Sie eine gerichtliche Einigung erzielen, indem Sie eine Einigungsvereinbarung unterzeichnen.
Ja, dies ist möglich, aber Ihr Vermieter muss hierzu bestimmte formelle Voraussetzungen einhalten. Zuallererst muss er den Räumungsbefehl gesetzlich beglaubigt in Form eines gerichtlichen Beschlusses vorlegen. Darüber hinaus muss der Mieter genügend Zeit gelassen werden, das Mietobjekt zu räumen.
Dies ist abhängig von den Bestimmungen des Mietvertrags. In der Regel ist eine Frist von einem Monat üblich, aber dies kann je nach Vertrag variieren. Es ist auch üblich, dass der Mieter schriftlich vom Vermieter benachrichtigt wird, spätestens zwei Monate vor Ablauf der ausstehenden Frist.
Nein, falls ein gerichtlicher Räumungsbefehl gegen Sie vorliegt, können Sie nicht länger behaupten, dass Sie das Mietobjekt noch besitzen bzw. nutzen. Sie müssen dieselben Schritte unternehmen wie andere Gejagte und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist aus dem Mietobjekt ausziehen.
Das hängt vom konkreten Fall ab. In der Regel sind die Kosten für eine Räumung nicht erstattungsfähig.