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Räumungen für Dinkelsbühl - wir sind für Sie da!

Sie suchen einen zuverlässigen Partner für Räumungen für Dinkelsbühl? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn es um die professionelle Durchführung von Wohnungs- und Geschäftsräumungen geht. Als erfahrene und gut aufgestellte Firma kümmern wir uns um die Abwicklung der Räumung von Möbeln, Elektrogeräten und anderen Gegenständen. Sie müssen sich also um nichts kümmern - wir übernehmen das komplette Procedere!

Unsere Leistungen bei Räumungen für Dinkelsbühl

Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum bei Räumungen für Dinkelsbühl. Neben der professionellen Durchführung der Wohnungsräumung übernehmen wir auch die Entsorgung von Gegenständen. So können Sie sich in aller Ruhe um Ihr neues Zuhause kümmern, während wir die alte Wohnung leer räumen. Auch bei Geschäftsräumungen stehen wir Ihnen zur Seite. Sie müssen sich also keine Sorgen machen - wir machen den Rest!

Kontaktieren Sie uns noch heute!

Wenn Sie Fragen zu unseren Leistungen bei Räumungen für Dinkelsbühl haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie individuell und finden gemeinsam mit Ihnen eine Lösung, die zu Ihnen passt. Kontaktieren Sie uns noch heute unter der Telefonnummer 0 73 61 – 55 84 38 oder per E-Mail an info@aaleneraemunginternet.de.

Eine Räumung ist der Zivilrechtliche Vorgang, bei dem der Mieter aufgefordert wird, das Mietobjekt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt freiwillig oder auf Verlangen des Vermieters zu räumen.

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Räumung unrechtmäßig oder übertrieben ist, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

Ja, der Vermieter muss die Person, die aus dem Mietobjekt ausziehen soll, mindestens einen Monat vor dem Termin der Räumung schriftlich informieren.

Nein. Bevor der Vermieter eine Räumungsandrohung vornehmen kann, muss er zunächst eine Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen.

Ja, da das Auszugsdatum dem Mieter im Räumungsbefehl genannt wird, müssen Sie sich an das Datum halten, an dem Sie das Mietobjekt räumen müssen.

Ja, eine solche Klausel kann in einem Mietvertrag enthalten sein, um die Rechte des Mieters im Falle einer Räumungsandrohung besser zu schützen.

Wenn Sie den Räumungstermin nicht einhalten, risiken Sie eine Geldstrafe oder eine Schadensersatzforderung des Vermieters.

Ja, manchmal kann ein Gerichtsvollzieher hinzugezogen werden, um den Mieter aufzufordern, das Gebäude zu räumen und alle Möbel und Einrichtungsgegenstände zu entfernen.

Sofern nicht anders vereinbart, müssen alle Ihre Sachen entsorgt oder an einer anderen Stelle an Sie übergeben werden.