Eine Räumung ist der Zivilrechtliche Vorgang, bei dem der Mieter aufgefordert wird, das Mietobjekt bis zu einem bestimmten Zeitpunkt freiwillig oder auf Verlangen des Vermieters zu räumen.
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Räumung unrechtmäßig oder übertrieben ist, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Ja, der Vermieter muss die Person, die aus dem Mietobjekt ausziehen soll, mindestens einen Monat vor dem Termin der Räumung schriftlich informieren.
Nein. Bevor der Vermieter eine Räumungsandrohung vornehmen kann, muss er zunächst eine Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen.
Ja, da das Auszugsdatum dem Mieter im Räumungsbefehl genannt wird, müssen Sie sich an das Datum halten, an dem Sie das Mietobjekt räumen müssen.
Ja, eine solche Klausel kann in einem Mietvertrag enthalten sein, um die Rechte des Mieters im Falle einer Räumungsandrohung besser zu schützen.
Wenn Sie den Räumungstermin nicht einhalten, risiken Sie eine Geldstrafe oder eine Schadensersatzforderung des Vermieters.
Ja, manchmal kann ein Gerichtsvollzieher hinzugezogen werden, um den Mieter aufzufordern, das Gebäude zu räumen und alle Möbel und Einrichtungsgegenstände zu entfernen.
Sofern nicht anders vereinbart, müssen alle Ihre Sachen entsorgt oder an einer anderen Stelle an Sie übergeben werden.